Schmalspur an Rhein und Neckar
Moderator: Stephan Rewitzer
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Schmalspur an Rhein und Neckar
Ich war am Samstag in Heidelberg und da fuhren mir zwei interessante Fahrzeuge der Oberrheinischen Eisenbahngesellschaft über den Weg. Die OEG verbindet Mannheim mit Heidelberg und Weinheim.
Lange Jahre wurde der Betrieb mit den bekannten Halbzügen abgewickelt. Ein Paar ist als betriebsfähiges Museumsfahrzeug erhalten geblieben und fährt ab und an mal auf der Rundlinie (Mannheim-Heidelberg-Weinheim-Mannheim):
Die modernsten Fahrzeuge sind die Niederflurtriebwagen vom Typ Variobahn. Schauen zwar aus wie eine Straßenbahn, haben aber eine Zulassung nach EBO:
Und als Zugabe noch ein Bild von der Heidelberger Straßenbahn. TW 204 unterwegs in Handschuhsheim:
Mfg TW 334
Lange Jahre wurde der Betrieb mit den bekannten Halbzügen abgewickelt. Ein Paar ist als betriebsfähiges Museumsfahrzeug erhalten geblieben und fährt ab und an mal auf der Rundlinie (Mannheim-Heidelberg-Weinheim-Mannheim):
Die modernsten Fahrzeuge sind die Niederflurtriebwagen vom Typ Variobahn. Schauen zwar aus wie eine Straßenbahn, haben aber eine Zulassung nach EBO:
Und als Zugabe noch ein Bild von der Heidelberger Straßenbahn. TW 204 unterwegs in Handschuhsheim:
Mfg TW 334
Ein Sonnenstrahl reicht hin, um viel Dunkel zu erhellen.
-Franz von Assisi-
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Hallo,
die grüne Straßenbahn kenne ich. Die haben wir für Sonntag Morgen gemietet gehabt Leider musste ich am Samsatg Abend schon wieder zurück nach Solingen, sodass ich selber nicht die Gelegenheit hatte, damit mit zu fahren
Aber es ist immer wieder schon aus der alten Heimat Bilder zu sehen!
Übrigens ging früher die Straßenbahn mitten durch die Fußgängerzone, und wer die kennt, weiß, die ist nicht allzu breit!
Gruß
Michael
die grüne Straßenbahn kenne ich. Die haben wir für Sonntag Morgen gemietet gehabt Leider musste ich am Samsatg Abend schon wieder zurück nach Solingen, sodass ich selber nicht die Gelegenheit hatte, damit mit zu fahren
Aber es ist immer wieder schon aus der alten Heimat Bilder zu sehen!
Übrigens ging früher die Straßenbahn mitten durch die Fußgängerzone, und wer die kennt, weiß, die ist nicht allzu breit!
Gruß
Michael
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""""Dazu eine Frage: wo ist der Unterschied zwischen Straßenbahn-Triebwagen und Eisenbahn-Triebwagen? """""
Jaanz früher fuhren Pferdefuhrwerke/Bahnen auf den Straßen einer Stadt. Danach wurden die Rillenschienen in das Kopfsteinplaster verlegt.
Also fuhr eine Bahn jetzt auf Schienen durch die """Straßen""", aha, Straßenbahn, egal in welcher Spur. Es gab ausser der "elektische" auch "Dampf-Straßenbahnen".
Heute nennt man das ganze S-Bahn = Stadtbahn.
Ich würde sagen, alles was überwiegend in Rillenschienen auf Straßen fährt, ist eine Straßenbahn.
Oder
Gruß vom Betriebsleiter der www.Steinwald-Bahn.jimdo.com
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Ob ein Schienenverkehrsmittel eine Straßenbahn oder eine Eisenbahn ist, ist üblicherweise in der Konzession festgelegt. Diese Frage beantworten also nicht die technische Ausstattung und der Fahrweg, sondern die Bürokratie.
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Hallo,
sehet auch hier:
http://www.waldbahn-gotha.de/
oder hier:
http://www.strausberger-eisenbahn.de/
LG vom Bömmel
sehet auch hier:
http://www.waldbahn-gotha.de/
oder hier:
http://www.strausberger-eisenbahn.de/
LG vom Bömmel
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Wieso soll die OEG keine Eisenbahn sein bzw. wie soll das gehen?Michael hat geschrieben:die OEG ist weder eine Straßenbahn noch eine Eisenbahn! Sie ist eine Gesellschaft!
Dazu eine Frage: wo ist der Unterschied zwischen Straßenbahn-Triebwagen und Eisenbahn-Triebwagen? Nur die EBO?
Gruß
Michael
Sie ist mit Sicherheit eine, denn sonst dürfte sie keine Strecke betreiben.
Eine Eisenbahn fährt nach EBO und eine Straßenbahn nach BOStrab. Diese Gesetze sind unterschiedlich.
In Österreich ist das etwas anders, da ist die Straßenbahn eine Untergruppe im Eisenbahngesetz (wobei genauso unterschieden wird).
mfg 73-019
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Hallo,
der "Volksmund" (so sagte man früher) hat schon immer griffige Bezeichnungen gefunden. Heute sehen die Straßenbahnen halt anders aus, eben den Triebwagen der Vollbahn ähnlich. ( breiter und länger)
Eisenbahn sind alle Bahnen - oder fährt eine davon auf Holzschienen ??
Die Fotos, die oben eingestellt wurden, zeigen deutlich wo die Bahn fährt,
oder erwartet man hier einen Intercity?
Ausnahmen bestätigen die Regel: Die DB oder ÖBB oder Nebenbahnen fahren auch mal auf einer "Straße", wenn auch selten. Straßenbahnen, mit der entsprechenden Zulassung, auch auf Strecken der "Hauptbahn".
der "Volksmund" (so sagte man früher) hat schon immer griffige Bezeichnungen gefunden. Heute sehen die Straßenbahnen halt anders aus, eben den Triebwagen der Vollbahn ähnlich. ( breiter und länger)
Eisenbahn sind alle Bahnen - oder fährt eine davon auf Holzschienen ??
Die Fotos, die oben eingestellt wurden, zeigen deutlich wo die Bahn fährt,
oder erwartet man hier einen Intercity?
Ausnahmen bestätigen die Regel: Die DB oder ÖBB oder Nebenbahnen fahren auch mal auf einer "Straße", wenn auch selten. Straßenbahnen, mit der entsprechenden Zulassung, auch auf Strecken der "Hauptbahn".
Gruß vom Betriebsleiter der www.Steinwald-Bahn.jimdo.com
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Nee, ich glaube das Gesetz ist nur indirekt involviert. Primär düfte die Art und Weise der Konzessionierung relevant sein.
Wird eine Bahn als Straßenbahn konzessioniert, gelten beispielsweise andere Sicherheitsvorschriften. Damit sind aber meines Wissens nach gewisse Betriebseinschränkungen verbunden.
Vergleichbar eventuell mit dem Preußischen Kleinbahngesetz von 1892?
LG
Wird eine Bahn als Straßenbahn konzessioniert, gelten beispielsweise andere Sicherheitsvorschriften. Damit sind aber meines Wissens nach gewisse Betriebseinschränkungen verbunden.
Vergleichbar eventuell mit dem Preußischen Kleinbahngesetz von 1892?
LG
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Die BoStrab regelt die Rahmenbedingen für eine Straßenbahn in der Stadt oder einige Kilometer über Land. Nach BoStrab sind etwa keine Zugsicherungssysteme (Ausnahme Tunnelstrecken oder Stadtbahnstrecken) vorgesehen.
Eine Eisenbahn (und das ist die OEG) muss sämtliche Erforderungen der EBO erfüllen (Zugsicherungssysteme, Ausstattung der Fahrzeuge und und und). Ob da jetzt das Fahrzeug wie eine Straßenbahn ausschaut, ist eigentlich egal
Eine Eisenbahn (und das ist die OEG) muss sämtliche Erforderungen der EBO erfüllen (Zugsicherungssysteme, Ausstattung der Fahrzeuge und und und). Ob da jetzt das Fahrzeug wie eine Straßenbahn ausschaut, ist eigentlich egal
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-Franz von Assisi-
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Hallo
Nachdem ich eure Diskussion einige Zeit verfolgt habe komme ich zu folgendem Schluss.
Die für den OEG Betrieb vom RNV angemieteten Fahrzeuge verfügen über eine Zulassung nach EBO und BOStrab.
Dafür spricht dass die OEG als vollwertige Linie ins Straßenbahnnetz integriert ist und die OEG-Fahrzeuge der Type RNV6 vor Erteilung der EBO Zulassung im Sraßenbahnbetrieb des Verkehrsverbundes eingesetzt waren.
Also darf auch ein zugelassener Straßenbahn-TW auf einer Eisenbahnstrecke verkehren.
Ausschlaggebend ist die Zulassung des Fahrzeuges und nicht die Konzession des Betreibers.
Somit könnte man jetzt endlos weiter diskutieren ob es sich da um einen Eisenbahn-TW oder Straßenbahn-TW handelt.
Ich würde den Salonwagen als auch den RNV6 auch als Straßenbahn bezeichnen.
Gruß
Christoph
Nachdem ich eure Diskussion einige Zeit verfolgt habe komme ich zu folgendem Schluss.
Die für den OEG Betrieb vom RNV angemieteten Fahrzeuge verfügen über eine Zulassung nach EBO und BOStrab.
Dafür spricht dass die OEG als vollwertige Linie ins Straßenbahnnetz integriert ist und die OEG-Fahrzeuge der Type RNV6 vor Erteilung der EBO Zulassung im Sraßenbahnbetrieb des Verkehrsverbundes eingesetzt waren.
Also darf auch ein zugelassener Straßenbahn-TW auf einer Eisenbahnstrecke verkehren.
Ausschlaggebend ist die Zulassung des Fahrzeuges und nicht die Konzession des Betreibers.
Somit könnte man jetzt endlos weiter diskutieren ob es sich da um einen Eisenbahn-TW oder Straßenbahn-TW handelt.
Ich würde den Salonwagen als auch den RNV6 auch als Straßenbahn bezeichnen.
Gruß
Christoph
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Moin,
das mag ja auf die eingesetzten Fahrzeuge zutreffen. Aber kommt es nicht auch auf die Sicherungseinrichtungen auf der Strecke an, ob es sich um eine Straßen- oder eine Eisenbahn handelt?
Dass Straßenbahnfahrzeuge mit entsprechender Einrichtung auf Eisenbahnen eingesetzt werden können - oder andersherum - ist doch eigentlich nicht ausschlaggebend?
LG
das mag ja auf die eingesetzten Fahrzeuge zutreffen. Aber kommt es nicht auch auf die Sicherungseinrichtungen auf der Strecke an, ob es sich um eine Straßen- oder eine Eisenbahn handelt?
Dass Straßenbahnfahrzeuge mit entsprechender Einrichtung auf Eisenbahnen eingesetzt werden können - oder andersherum - ist doch eigentlich nicht ausschlaggebend?
LG