Auch wenn bei Graffiti gelegentlich wahre Künstler am Werk sind (manche von ihnen sind heute tatsächlich anerkannte Künstler wie z. B. der Schweizer
Harald Naegeli) und auch wenn manchmal ein Gebäude, eine Mauer oder ein Fahrzeug durch ein Graffiti tatsächlich "enthässlicht" wird, ist und bleibt das Besprayen fremden Eigentums Sachbeschädigung und erfüllt damit einen Straftatbestand – gleich ob "künstlerisch" oder nicht, gleich ob öffentliches Gut oder privates Eigentum, gleich ob Gebäude, Lärmschutzwand, Plakatwand, Lkw oder abgestelltes und für den Schneidbrenner bestimmtes Schienenfahrzeug.
Es gab und gibt immer wieder Versuche, das "wilde" Sprayen zu kanalisieren – indem Gemeinden oder Verkehrsbetriebe (Plakat-)Wände, Mauern, Fahrzeuge etc. fürs Sprayen freigaben. Letztlich wurde und wird das bloß von den Pseudo-Sprayern angenommen, weil für die Hardcore-Sprayer naturgemäß das illegale Sprayen unter Zeitdruck in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der eigentliche Thrill ist und in der "Szene" den "wahren Künstler" ausmacht.
Das im konkreten Ybbsitzer Fall für unsereins besonders Traurige ist neben der Beschädigung von letztlich historischen Wagen die wohl wahrscheinliche Reaktion mancher Anrainer à la "Jetzt habn s' die schiache Kraxn a nu aungschmiert – wird Zeit, dass des rostige Graffl endlich wegkummt ...".
Gruß, k.
* Politisches Graffito:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... neywar.jpg
* Antikes Graffito – Karikatur eines Politikers in Pompeji:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... Pompei.jpg
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Graffiti#Ultras-Graffiti