Liebe Forengemeinde!
Ich beabsichtige im Mai zum Bf. Winterbach zu fahren um zumindest einen Zug mit einer 1099 zu filmen. Die Zufahrt von der Hauptstrasse ist mir bekannt, nur mich würde interessieren wie beim Bf Winterbach die Parkmöglich usw. sind um keinen zu Behindern. Zufahrt zum Hotel etc.
Örtliche gegebenheiten beim Bf. Winterbach
Moderator: Stephan Rewitzer
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Hallo Bernhard,
je nachdem wann Du beabsichtigst im Mai nach Winterbach zu fahren, würde ich Dir sehr empfehlen, die Situation bezüglich der Streckensperre auf der Bergstrecke im Auge zu behalten. Bei meinem kürzlichen Besuch der MzB wurde mir nämlich durch einen Mitarbeiter im Alpenbahnhof gesagt, daß der SEV wohl noch mindestens bis zum 25.04.2012 verlängert werden wird. Somit ist es sicherlich nicht ausgeschlossen, daß es sogar noch anfang Mai SEV gibt, wenn es ganz schlecht laufen sollte.
Ich denke aber, daß es dazu hier dann sicherlich noch die eine oder andere Mitteilung geben wird.
Deine Sorgen bezüglich des Parkens am Bahnhof Winterbach sind übrigens, wie mein Vorschreiber schon anmerkte, gänzlich unbegründet, da steht ausreichend Parkraum zur Verfügung und zwar auch so, daß man sein eigenes Fahrzeug nicht unbedingt dann auf den Aufnahmen verewigt sehen muß.
Nette Grüße,
Ingo.
je nachdem wann Du beabsichtigst im Mai nach Winterbach zu fahren, würde ich Dir sehr empfehlen, die Situation bezüglich der Streckensperre auf der Bergstrecke im Auge zu behalten. Bei meinem kürzlichen Besuch der MzB wurde mir nämlich durch einen Mitarbeiter im Alpenbahnhof gesagt, daß der SEV wohl noch mindestens bis zum 25.04.2012 verlängert werden wird. Somit ist es sicherlich nicht ausgeschlossen, daß es sogar noch anfang Mai SEV gibt, wenn es ganz schlecht laufen sollte.
Ich denke aber, daß es dazu hier dann sicherlich noch die eine oder andere Mitteilung geben wird.
Deine Sorgen bezüglich des Parkens am Bahnhof Winterbach sind übrigens, wie mein Vorschreiber schon anmerkte, gänzlich unbegründet, da steht ausreichend Parkraum zur Verfügung und zwar auch so, daß man sein eigenes Fahrzeug nicht unbedingt dann auf den Aufnahmen verewigt sehen muß.
Nette Grüße,
Ingo.
DS408 §2 (2): "Die Mitarbeiter sollen ... ihren Dienst mit der dem Wesen des Eisenbahnbetriebs entsprechenden Raschheit, aber ohne Überstürzung, ausführen."
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