Mzb.: Störungen und Unfälle
Moderator: Stephan Rewitzer
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Und soweit ich weiß gibts da irgendwo ein "rechtliches" Problem.Müsste halt der Klangen'er Fdl nach Hofstetten fahren und die Rückfallsysteme in Betrieb nehmen, sofern das möglich ist?!
Soll mit irgendeiner Vorschrift nicht erlaubt sein, dass der Fdl seinen Dienstort verläßt, oder so. Ev. kann das jemand bestätigen oder richtig stellen ? Danke
Bernd
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Das Problem besteht darin, dass es grundsätzlich 2 verschiedene Arten der Betriebsführung gibt: "normalen", signalgeführten Betrieb und Zugleitbetrieb.
Beim signalgeführten Betrieb ("V3-Betrieb" nach der Fahrdienstvorschrift V3 der ÖBB) sind alle Fahrwegelemente (Weichen, Signale, EK-Sicherungsanlagen, etc.) immer unter Kontrolle des zuständigen Fahrdienstleiters (evtl. auch mittelbar durch einen Weichenwärter, Schrankenwärter, Stellwerkswärter). D.h. der Fdl stellt für jede Zugfahrt die Fahrstraße ein und gibt dann mittels Freistellung des Signals die Zustimmung zur Fahrt.
Fdl-Stellwerk Gstadt; alle Weichen & Signale sind in der Hand des Fdl
Beim Zugleitbetrieb ("V5-Betrieb" nach der nicht mehr gültigen Vorschrift für den Zugleitbetrieb) gibt der Zugleiter (in Österreich "Zugleit-Fdl"?) die Zustimmung zur Fahrt, die Fahrwegelemente werden aber durch das Zugpersonal im Aufrag des Zugleiters bedient. Rückfallweichen sind im eigentlichen Sinne nur eine Spielart dieser Betriebsform. Der Fdl hat im ZLB normalerweise auch keine Meldeanzeigen über das Freisein der Strecke oder der Bahnhofsgleise sondern muss sich ganz auf die Ankunfts-, Verlassens-, Abstell- und Fahrwegsicherungsmeldungen des Zugpersonals verlassen. All diese Meldungen werden - zusammen mit gegebener Fahrterlaubnis - vom Zugleiter in einem Belegblatt vermerkt.
Übersichtstafel des Zugleiters der waldviertler Schmalspurbahnen; es gibt keine Abzeigen über den Zustand des Fahrweges oder Gleisbelegungen, der Zugleiter muss sich auf seine Aufschreibungen verlassen
Der V3-Betrieb ist einerseits personalintensiver und verlangt relativ teure Sicherungstechnik, andererseits ist er wesentlich sicherer als der "Pen&Paper"-ZLB.
Für Betriebsstellen wie Hofstetten, Loich oder St.Leonhard am Forst ergibt sich halt das Problem, dass sie als fertige Zugleitbahnhöfe mitten in nach V3 betriebenen Strecken liegen, also nicht ohne Besetzung durch Fdl zum Kreuzen genutzt werden können.
Beim signalgeführten Betrieb ("V3-Betrieb" nach der Fahrdienstvorschrift V3 der ÖBB) sind alle Fahrwegelemente (Weichen, Signale, EK-Sicherungsanlagen, etc.) immer unter Kontrolle des zuständigen Fahrdienstleiters (evtl. auch mittelbar durch einen Weichenwärter, Schrankenwärter, Stellwerkswärter). D.h. der Fdl stellt für jede Zugfahrt die Fahrstraße ein und gibt dann mittels Freistellung des Signals die Zustimmung zur Fahrt.
Fdl-Stellwerk Gstadt; alle Weichen & Signale sind in der Hand des Fdl
Beim Zugleitbetrieb ("V5-Betrieb" nach der nicht mehr gültigen Vorschrift für den Zugleitbetrieb) gibt der Zugleiter (in Österreich "Zugleit-Fdl"?) die Zustimmung zur Fahrt, die Fahrwegelemente werden aber durch das Zugpersonal im Aufrag des Zugleiters bedient. Rückfallweichen sind im eigentlichen Sinne nur eine Spielart dieser Betriebsform. Der Fdl hat im ZLB normalerweise auch keine Meldeanzeigen über das Freisein der Strecke oder der Bahnhofsgleise sondern muss sich ganz auf die Ankunfts-, Verlassens-, Abstell- und Fahrwegsicherungsmeldungen des Zugpersonals verlassen. All diese Meldungen werden - zusammen mit gegebener Fahrterlaubnis - vom Zugleiter in einem Belegblatt vermerkt.
Übersichtstafel des Zugleiters der waldviertler Schmalspurbahnen; es gibt keine Abzeigen über den Zustand des Fahrweges oder Gleisbelegungen, der Zugleiter muss sich auf seine Aufschreibungen verlassen
Der V3-Betrieb ist einerseits personalintensiver und verlangt relativ teure Sicherungstechnik, andererseits ist er wesentlich sicherer als der "Pen&Paper"-ZLB.
Für Betriebsstellen wie Hofstetten, Loich oder St.Leonhard am Forst ergibt sich halt das Problem, dass sie als fertige Zugleitbahnhöfe mitten in nach V3 betriebenen Strecken liegen, also nicht ohne Besetzung durch Fdl zum Kreuzen genutzt werden können.
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Dem ist nichts hinzuzufügen!
Aber:
1) Dort gibt es gar keine Rückfallweichen
2)Die Strecke ist eingestellt
3)Auf der Krumpe gibt es einen V 5 Betrieb
Leider habe ich kein Bild von St. Leonhard gemacht, aber vielleicht ist ein aktuelles Bild aus Ruprechtshofen auch ganz interessant.
lg Anton
Aber:
Was meinst du mit St. Loenhard?Für Betriebsstellen wie Hofstetten, Loich oder St.Leonhard am Forst ergibt sich halt das Problem, dass sie als fertige Zugleitbahnhöfe mitten in nach V3 betriebenen Strecken liegen, also nicht ohne Besetzung durch Fdl zum Kreuzen genutzt werden können.
1) Dort gibt es gar keine Rückfallweichen
2)Die Strecke ist eingestellt
3)Auf der Krumpe gibt es einen V 5 Betrieb
Leider habe ich kein Bild von St. Leonhard gemacht, aber vielleicht ist ein aktuelles Bild aus Ruprechtshofen auch ganz interessant.
lg Anton
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Hallo1099.009 hat geschrieben:Das Problem besteht darin, dass es grundsätzlich 2 verschiedene Arten der Betriebsführung gibt: "normalen", signalgeführten Betrieb und Zugleitbetrieb.
Beim signalgeführten Betrieb ("V3-Betrieb" nach der Fahrdienstvorschrift V3 der ÖBB) sind alle Fahrwegelemente (Weichen, Signale, EK-Sicherungsanlagen, etc.) immer unter Kontrolle des zuständigen Fahrdienstleiters (evtl. auch mittelbar durch einen Weichenwärter, Schrankenwärter, Stellwerkswärter). D.h. der Fdl stellt für jede Zugfahrt die Fahrstraße ein und gibt dann mittels Freistellung des Signals die Zustimmung zur Fahrt.
Das heißt jetzt aber nicht zwingend, dass der Fdl seine Dienststelle nicht verlassen darf?!?
Müsste doch so auch gehen:
Zug von OGRA kommend wird in Klangen vom Zub abgefertigt und bekommt für Hofstetten einen Anhaltebefehl(in OGRA), der dann nur vom Fdl aufzuheben ist.
Der aus Kirchberg kommende Zug hat ebensoeinen Anhaltebefehl für Hofstetten. Der Fdl von Klangen kann in aller Ruhe nach Hofstetten düsen und dorf alles für die Kreuzung vorbereiten. Also wäre Klangen dann ein unbesetzter Bahnhof....!!!
Mfg. Max
Sie werden sehen, die Mariazellerbahn wird fahren.
Sie werden sehen, die Mariazellerbahn wird fahren.
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Wenn ich mich recht erinnere, gab es einige Zeit Kreuzungen in St. Georgen am Reith, die vom Fdl Lunz geregelt wurden.
Wenn du zwischendrin Dienstruhe in dem betreffenden Bf einführst geht es schon (wenn die technischen Vorraussetzungen dafür vorhanden sind), ist aber - besonders auf einem Bahnhof mitten auf der Strecke - relativ abenteuerlich.
Wenn du zwischendrin Dienstruhe in dem betreffenden Bf einführst geht es schon (wenn die technischen Vorraussetzungen dafür vorhanden sind), ist aber - besonders auf einem Bahnhof mitten auf der Strecke - relativ abenteuerlich.
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Ich glaube das war ein extra Mann. Zumindest haben wir vor fünf-sechs Jahren mal mit so einem FadH (Fahrdienstleiter auf der Hatz) geschwatzt, der war meiner Erinnerung nach für Großhollenstein, St. Georgen und Göstling zuständig.1099.009 hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere, gab es einige Zeit Kreuzungen in St. Georgen am Reith, die vom Fdl Lunz geregelt wurden.