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Verfasst: 8. April 2008, 07:12
von dunkl
Ich habe hier eine österreichische Signalvorschrift gefunden, habe aber gerade nicht die Zeit, zu prüfen, ob die "E"- und "H"-Tafeln darin erklärt werden:
http://www.schienenbahnen.at/Dienstvorschriften/V2.pdf
Verfasst: 8. April 2008, 09:10
von 2095 007-7
Haltepunkt Seite 78 & Fahrwegende Seite 79

Verfasst: 8. April 2008, 19:20
von Pinzgaubahn Fan
1099.009 hat geschrieben:Wenn dann durch das Ausfahrsignal!
Ahh das heißt also Licht-/Form-signale schlagen die Fahrerlaubnis des Fahrdienstleiters?
Verfasst: 8. April 2008, 19:52
von 1099.009
Nein, der Fahrtbegriff am Signal ist die Zustimmung des Fdl zur Fahrt.
Verfasst: 8. April 2008, 20:04
von 2095 007-7
Nein, der Fahrtbegriff am Signal ist die Zustimmung des Fdl zur Fahrt.
Aber nicht bei Gruppenausfahrsignale

Verfasst: 8. April 2008, 20:29
von 1099.009
Die Freistellung des Gruppenausfahrsignals ist sehrwohl die Zustimmung zur Abfahrt! Züge, für die der Abfahrauftrag nicht gilt sind vom Fdl darüber zu verständigen.
Verfasst: 8. April 2008, 21:25
von Pinzgaubahn Fan
1099.009 hat geschrieben:Nein, der Fahrtbegriff am Signal ist die Zustimmung des Fdl zur Fahrt.
Sorry aber das kapiere ich nicht. Wenn der Tfzf in Uttendorf die Fahrterlaubnis nach Brukberg bekommt muss dort das Einfahrtsignal doch nicht auf grün stehen?!? Deshalb meine Schlußfolgerung die Fahrerlaubnis reicht nur bis zu dem Signal.
Kannst du mir mal meinen Dnekfehler erklären

Verfasst: 8. April 2008, 22:05
von 1099.009
Pinzgaubahn Fan hat geschrieben:Wenn der Tfzf in Uttendorf die Fahrterlaubnis nach Brukberg bekommt muss dort das Einfahrtsignal doch nicht auf grün stehen?!?
Das ist so auch richtig. Wenn der Zug von Uttendorf kommend eine Fahrerlaubnis bis Bruckberg hat gilt diese bis zum Einfahrsignal. Die Freistellung des Einfahrsignals in Bruckberg ist die Zustimmung des Fdl zur Einfahrt in den Bahnhof bis hin zum Ausfahrsignal. (Ich hätte im zitierten Posting besser Zustimmung zur
Einfahrt schreiben sollen...)
Die Regelung, dass eine Fahrterlaubnis
bis in den folgenden Bahnhof hinein gilt gibt es eigentlich nur im Zugleitbetrieb und zwar dann, wenn kein Halt an der Trapeztafel des betreffenden Bahnhofes mittels Buchfahrplan oder Befehl vorgeschrieben wurde. (Sinngemäß auch für nicht-ZLB-Bahnhöfe mit Trapeztafel)
Was bei Bruckberg nicht gleich zu durchschauen ist ist, dass das Einfahrsignal Bruckberg von Mittersill her die Grenze ZLB/normaler Betrieb darstellt. Ein von Fürth-Kaprun kommender Zug muss also bei Haltstellung des ES von Bruckberg anhalten, ein in Gegenrichtung fahrender Zug mit Fahrerlaubnis bis Fürth-Kaprun (ohne vorgeschriebenen Halt an der Trapeztafel) darf dagegen in den Bahnhof einfahren (bis zum Signal "Fahrwegende").
(Ich meine mich zu erinnern, dass Fürth-Kaprun der auf Bruckberg folgende Bahnhof ist - bitte nicht schlagen, wenn's ned stimmt
)
Verfasst: 8. April 2008, 22:45
von Pinzgaubahn Fan
Na dann hast du meine Frage vorhin falsch beantwortet
Zitat:
Die Fahrwegendetafel signalisiert ja das Fahrwegende!
...und nachdem Krimml ein Ausgangsbahnhof ist, braucht´s bei der Ausfahrt keine E-Tafel
Ah klingt logisch
Und am Golfpaltz wird die E-Tafel durch das Einfahrtssignal in Richtung Zell am See ersetzt?
Also danke für die Aufklärung
lg Anton
ps. Fürth Kaprun ist richtig

Verfasst: 8. April 2008, 23:22
von 1099.009
Pinzgaubahn Fan hat geschrieben:Na dann hast du meine Frage vorhin falsch beantwortet
Ein
Einfahrsignal kann nie ein Signal Fahrwegende ersetzen. (Das könnte höchstens ein Ausfahrsignal)
Pinzgaubahn Fan hat geschrieben:
Also danke für die Aufklärung
Bitte, gerne!
