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Verfasst: 2. November 2009, 18:53
von winni99
Ich plane im Dezember 2009 einen Gruppenausflug auf der Ybbstalbahn(ca 25 Personen). Ich habe auf der ÖBB-streckeninfo nachgesehen-sie soll ab 13.12.2009 wieder durchgehend fahren. Auch ein Anruf bei der ÖBB bestätigte mir diese Angaben. Jetzt meine Frage-wegen der vielen Beiträge hier bez. der Einstellung- kann man sich auf die Angaben der ÖBB verlassen, denn ich würde sonst furchtbar blamieren für meine gute?? Organisation einer, wie ich finde, tollen Bahnreise. Denn die Ybbstalbahn ist tolllll.

Verfasst: 3. November 2009, 11:13
von 73-019
Ich würde an deiner Stelle nicht damit rechnen, dass sie fährt. Die ÖBB gibt immer Termine an und verlängert diese dann einfach wieder. Das wäre schon ein Wunder, wenn die Ybbstalbahn dieses Jahr noch fahren würde.

mfg 73-019

Verfasst: 3. November 2009, 12:31
von winni99
Aber ist es nicht möglich, der ÖBB zuzugestehen, dass sie eine verlässliche Fahrplanauskunft erteilt. Denn, wenn man jetzt schon weiss,dass die Ybbstalbahn nicht mehr fährt, warum erteilt man mir dann die Auskunft, dass sie fährt. Ein solches Kundenservice ist der Untergang eines jeden Unternehmens, denn man Kunden nicht besser vertreiben als über bewußte Falschauskünfte, wie die Fahrplanauskunft über die Ybbstalbahn ab 13.12.2009 eine ist.
Meiner Meinung nach sind hier auch Mitarbeiter gefordert, solche Dinge nicht zuzulassen, bzw. bewusst zu ignorieren.

Verfasst: 3. November 2009, 15:53
von 73-019
Die Mitarbeiter trifft da überhaupt keine Schuld. Die müssen die Informationen weitergeben, die sie haben und laut diesen ist nur bis Fahrplanwechsel Schienenersatzverkehr. Weiters stimmt die Fahrplanauskunft ja, da es einen Schienenersatzverkehr gibt mit dem du an dein Ziel kommst. Schuld an dieser Situation ist das Management der ÖBB (die wollen die Bahn nicht betreiben, aber auch nicht, dass es ein anderer macht) und das Land Niederösterreich (die wollen für keine Bahn zahlen).

Informationen dazu: www.probahn.at

mfg 73-019

Verfasst: 3. November 2009, 19:58
von winni99
Ich wollte aber mit einer Gruppe auf der Ybbstalbahn fahren, bzw. ich hatte an der Organisation einer solchen gearbeitet.
Es wäre wohl peinlich für mich gewesen, wenn wir anstatt einer tollen Bahn plötzlich mit einem Reisebus hätten fahren müssen- Dank der toolen Fahrplanauskunft der ÖBB.
Hier meine Anfrage an die ÖBB:
Ich hätte eine Anfrage bez. der Ybbstalbahn:

Ich würde gerne mit einer Gruppe von ca 25 Personen kurz vor Weihnachten auf der Ybbstalbahn fahren und bin mitten in den Vorbereitungen hiefür,da ich auf der ÖBB-Streckeninfo gesehen habe,dass die Bahn ab 13.12.2009 wieder fährt.Um mit meinem Vorhaben nicht auf die Nase zu fallen möchte ich hiemit noch nachfragen,ob die Bahn tatsächlich,wie in der ÖBB-Streckeninfo angeführt,wieder durchgehend in Betrieb gehen wird.

Herzlichen Dank für die Bemühungen im Voraus
Hier die Antwort:

danke für Ihre Anfrage.

Wir nehmen an, Sie sprechen den Schienenersatzverkehr ab/bis Gstadt an. Gem. Fahrplanauskunft findet ab 13/12 wieder ein durchgehender Betrieb statt.

Für Fahrplanauskünfte besuchen Sie unsere Homepage:

www.oebb.at (> Personenverkehr AG > Fahrplanauskunft)

Fahrpreis derzeitiger Tarifstand, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Bestellen Sie Ihre Fahrkarte bzw. Reservierung für Gruppen ab 6 Personen unter 05/1717/1/3 oder unter mcc.gruppenreisen@pv.oebb.at

Für die Österreichischen Bundesbahnen

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Vertl
ÖBB-Personenverkehr AG
Marketing/Verkauf
Gruppenreisen Call Center 05-1717
Tel. +43 5 1717 13
Fax. +43 1 93000 850 50234
E-Mail mcc.gruppenreisen@pv.oebb.at
www.oebb.at

FN:248742y, Handelsgericht Wien

Verfasst: 3. November 2009, 20:01
von winni99
Jeder potentielle Reiseveranstalter würde nach einer solchen desaströsen Geschäftsbeziehung die Finger von einer weiteren Zusammenarbeit mit so einem Partner lassen

Verfasst: 3. November 2009, 20:20
von Breiti_93
winni99 hat geschrieben: Gem. Fahrplanauskunft findet ab 13/12 wieder ein durchgehender Betrieb statt.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
Danke der Nachfrage bei der ÖBB!
Mfg Breiti

Verfasst: 3. November 2009, 20:24
von 2095.004-4
winni99 hat geschrieben: Gem. Fahrplanauskunft findet ab 13/12 wieder ein durchgehender Betrieb statt.
Das wäre DAS Weihnachtswunder...
lg

Verfasst: 3. November 2009, 21:08
von 399.01
Ob das stimmt?
Dann sollte man mal mit dem Aufbau der Schäden anfangen!
Und fehlende Stopptafeln montieren! :wink:

lg, 399.01

Verfasst: 4. November 2009, 06:19
von Martin1994
Wenn schon 2 (!) EVUs sich Trassen bestellen, wird sichs für die Infra Betrieb AG schon auszahlen, die Strecke wieder herzurichten...
Quelle dazu: Neueste Aussendeng von probahn sowie die ÖBB Fahrplanauskunft.

Lg. Martin

Verfasst: 5. November 2009, 04:01
von Klaus
2095.004-4 hat geschrieben:
winni99 hat geschrieben: Gem. Fahrplanauskunft findet ab 13/12 wieder ein durchgehender Betrieb statt.
Das wäre DAS Weihnachtswunder...
lg
Das heißt gar nix. Denn auf der ÖBB-Sreckeninformation (siehe aktuell unter Punkt 27) ist seit Ewigkeiten zu lesen:
OjeBB hat geschrieben:Schienenersatzverkehr wegen Hochwasserschäden ... bis 12.12.2009

Aufgrund von Bauarbeiten werden ... alle Züge im Schienenersatzverkehr mit Autobussen geführt. Baustellenfahrplan (ab 01.10.2009)
Wer weiß von Bauarbeiten zw. Gstadt u. Ybbsitz bzw. Lunz oder kennt jemanden, der von solchen berichten kann? (probahn-Aktionismus einmal ausgenommen) Niemand! Also: gelogen! Sollen sie die Wahrheit schreiben? Etwa so: "Wir als ÖBB dürfen/können/wollen auf der von uns selbst heruntergewirtschafteten Strecke nimmer fahren. Sie herzurichten – das hat in unseren, auf betriebswirtschaftliche Maßstäbe fokussierten Augen ebenfalls keinen Lack mehr. Erwin der Gütige zeigt uns auch den Weisel – also liebe Bahnkunden: Leckt's uns am A..." Oder: "Schienenverkehr dauerhaft eingestellt."

Ja, so etwas wäre zwar wahrhaftig, leider dürfen die OjeBB das gar nicht schreiben, denn man muss halt zwecks Augenauswischerei in der Öffentlichkeit ein bissl so tun (von wegen "Bauarbeiten"), als hielte man sich an das Eisenbahngesetz. Dieses sagt uns z. B. unter § 19 (1) Folgendes:

"Ein ... Eisenbahnunternehmen ist verpflichtet, die Eisenbahn einschließlich der zugehörigen Eisenbahnanlagen, Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs ... zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und entsprechend der nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Konzessionen, Genehmigungen und Bewilligungen zu betreiben und hat diesbezüglich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen."

Also die ÖBB sind allein schon in diesem speziellen Fall mehrfach rechtsbrüchig bzw. führen potentielle Kunden in die Irre:
* Sie sind im Falle der YB in den letzten Jahren/Jahrzehnten ihrer Erhaltungspflicht (gem. EisbG § 19) nicht nachgekommen (Anm.: Diese Erhaltungspflicht – zumindest im Status quo von 2003 – war übrigens auch im Vertrag von Gösing festgeschrieben, dessen Nichteinhaltung das Land NÖ als anspruchsberechtigter Vertragspartner meines Wissens nie eingeklagt hat).
* Die durch die Hochwässer im Sommer verursachten Akutschäden wurden und werden ebenfalls nicht behoben. Und dennoch:
* Seit Monaten lügen die ÖBB auf ihrer Homepage (sinngemäß): "SEV wg. Bauarbeiten."

Noch einmal: Die ÖBB sind (zwar rechtlich, aber natürlich keineswegs "moralisch") in einer Zwickmühle:
* Sie wollen seit vielen Jahren viele Nebenbahnen und erst recht sämtliche Schmalspurbahnen aufgeben.
* Bundespolitik (als "Eigentümer") und Landespolitik und Gewerkschaft etc. sagen "nein" bis "jein".
* ÖBB-"Philosophie": "Na, dann lassen wird halt kleinweise die Strecke (Infra, Fahrplan ...) versandeln – bis ihr alle darum bettelt, dass eingestellt wird."
* Das Land NÖ "bettelt" längst darum ("rote Eisenbahner"; Bahn kostet Geld, das man lieber in den Straßenbau steckt etc.).

Was also tun, wenn die Einstellungsbegehrlichkeiten so sehr auf die Blase drücken? Einfach sang- und klanglos einstellen? Da ist jedoch das Eisenbahngesetz vor! Denn (EibG § 28, Abs 4):

"Vor der Bewilligung einer dauernden Einstellung des Betriebes wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit .. ist nachzuweisen, dass Bemühungen des antragstellenden Eisenbahnunternehmens zum Weiterbetrieb zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen erfolglos blieben. Die Erfolglosigkeit der Bemühungen ist anhand der Ergebnisse einer Interessentensuche mit Einholung verbindlicher Angebote zu belegen."

"Interessentensuche"? Liest sich auf den ersten Blick interessant (Stichwort "Veolia"), ist aber wischi-waschi formuliert: "Erfolglosigkeit der Bemühungen" – wo und wie sind diese definiert?

Letztlich: Der Bund / die ÖBB wollen nicht; das Land NÖ will nicht! Was bleibt?
2095.004-4 hat geschrieben:DAS Weihnachtswunder
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epl hat geschrieben:... Unterschriftenliste von Probahn ... konnte den Namen eines Bekannten bzw. auch meinen dort nicht finden ... Sind das nur jene die online unterschrieben haben? ... wurde gar schwarze Farbe drübergeschüttet??
Soweit ich das bisher nachvollziehen konnte, ist die online wiedergegebene probahn-Unterschriftenliste automatisch generiert – eben durch die Online-Einträge. Die von probahn haben gewiss ein Interesse, dass auch die "zu Fuß" geleisteten Unterschriften gesammelt und weitergeleitet werden. "... wurde gar schwarze Farbe drübergeschüttet?": Ich kann mir nicht vorstellen, dass Erwins starker Arm so weit reicht ... :wink:

Gruß, k.