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Lkw fuhr gegen Zug der Brockenbahn

Verfasst: 25. Juni 2008, 19:55
von Schmalspurbahner
Nabend,

guckt hier:

http://feuerwaq.lens.hl-users.com/Eins%E4tze08/Juni.htm#

ganz unten,dann auf mehr klicken für die Bilder

gruss
Wolfgang

Verfasst: 26. Juni 2008, 06:34
von djroby63
Also ich weis nicht was manche Kraftfahrer im Hirn haben der muß den Zug ja gesehen haben,er kann doch nicht aus Risiko drübergefahren sein :stupid:
Keiner schaut mehr wenn er zu einen Bahnübergang fährt einfach rüber und dann passieren solche Dinge.
Schade um die Bahn mit dem LKW Fahrer hab ich kein Mitleid wenn man zu dumm zum fahren ist :stupid:
Lg.
Robert

Verfasst: 26. Juni 2008, 15:49
von narrow_bob
Zumal die Harzquerbahn nicht gerade mit 80 bzw 100 durch die Landschaft schießt oder flüsterleise ist. Typischer Fall von 'selbst Schuld'.

Verfasst: 27. Juni 2008, 06:28
von djroby63
Genau,ist ja kein ICE der schnell daher kommen kann.
Es ist halt Schade das historisch wertvolle Bahnen in solche Konflikte verwickelt werden.
Normalerweise sollte er den Schaden gleich auch bezahlen :-x
Vielleicht muß er das auch wenn er den Unfall verschuldet oder wie ist das Recht in Deutschland?
Lg.
Robert

Verfasst: 27. Juni 2008, 08:57
von garibaldi
Leider gibt es in der letzten Zeit viele Berichte über Unfälle an Bahnübergängen. Selbst Halbschranken werden umfahren. Was in den Köpfen der Fahrer vorgeht, oder wohl eher nicht, verstehe ich nicht.
@ Robert: Den Schaden wird zunächst sicher die Versicherung des Unfallverursachers bzw. Fahrzeughalters bezahlen. Da der Fahrer für den Unfall verantwortlich ist, der Lokführer wird sich richtig verhalten haben, holt sich die Versicherung das Geld, was sicher schwirig werden dürfte, vom LKW Fahrer zurück.

Verfasst: 27. Juni 2008, 09:16
von David93
als ich vor 2 jahren dort war fuhren 2 motoradfahrer in den zu waren beide tot der zug hatte einen kratzer des wars

selber schuld würde ich sagen

Verfasst: 27. Juni 2008, 19:21
von V10C
Jungs,

bitte verurteilt den LKW-Fahrer nicht gleich! Erstmal ist seine Gesundheit das wichigstes. Den restlichen Schrott kann man ersetzen.

Der Unfall hat sich auf einer nichtöffentlichen Straße zum Brocken hoch ereignet. Der MAN gehörte einer Baufirma, die die Wanderwege instandsetzen sollte. An der Stelle kann der LKW max. 20km/h fahren, zumal auch noch auf Wanderer und Radfahrer achten muss. Warum der LKW der HSB nun im Weg stand, dazu gibt es viele Spekulationen:

# Gang rausgepflogen bzw. Schaltfehler
# Fahrer hat auf etwas anderes geachtet (Gegenverkehr oder die Höhe seines LKW - in der Abrollmulde befand noch ein Minibagger)
# tiefer Stand der Sonne.

Die Schuldfrage ist zwar eindeutig, aber für mich hat erstmal die Gesundheit deutlich mehr Wichtigkeit. Deshalb gute Genesung. Den Rest regelt die KH des LKW.

Verfasst: 27. Juni 2008, 19:49
von narrow_bob
Keiner der Faktoren tritt nicht auch im normalen Straßenerkehr auf und wie gesagt, da sind die Geschwindigkeiten meist höher. Mit der Gesundheit hasst du natürlich trotzdem recht, zumal der Lkw nicht gerade mehr sehr ansehnlich aussah.

Verfasst: 8. Mai 2009, 22:35
von Kenny
Hallo erst mal

als erstes mal ist es wichtig das kein großer Personenschaden entsteht

aber die möglichkeiten könnten ohne probleme zutreffen
ich kann euch aus meiner ehrenamtlichen tätigkeit bei einer freiwilligen FF
berichten das wir im letzten winter an einer neu gebauten und um wenige meter verlegten
kreuzungsbereich auf grund des sonnenstandes innerhalb von 2 wochen zu 9 unfällen kam !
jetzt stehen dort größere Sichtschutzzäune die schatten spenden :grin:

soviel zum Thema das kann es nicht sein !

ich finde es nur schade das der limk nicht mehr funktioniert findet man noch bilder ? wenn wo ?

einen schönen tag noch an alle

Verfasst: 9. Mai 2009, 12:20
von kke
garibaldi hat geschrieben:... holt sich die Versicherung das Geld, was sicher schwirig werden dürfte, vom LKW Fahrer zurück.
Das ist in Österreich sicher nicht der Fall, dazu gibt es eine Versicherung! Versicherungen können sich in Österreich nur in ganz wenigen Fällen z.B. Alkoholisierung, eine maximale Höhe von 7.000,-- Euro vom Verursacher zurückholen, diese Forderung darf aber auch nicht Existenzbedrohend sein!

LG kke