nö. Antwort auf meine Fragen zur Ybbstalbahn
Verfasst: 10. März 2010, 17:26
Ich habe im September 2009 ein Mail mit einigen Fragen zur Ybbstalbahn zu anderen niederösterreichischen Nebenbahnen an das Büro vom Herrn Heuras geschickt, im Jänner hab ich dann eine Antwort erhalten. Diese möchte ich euch nicht vorenthalten. (entschuldigt die 2-monatige Verspätung)
Fragen zum Mobilitätskonzept im Ybbstal:
1.) Wird der Erwerber der Buskonzession eine langfristige Betriebsgarantie abgeben müssen?
Zu Frage 1:
Grundsätzlich sind Busverkehrsdienstleistungen entsprechend dem Bundesvergabegetz auszuschreiben. Die in den Ausschreibungsunterlagen definierten Leistungen und Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind von demjenigen Unternehmen, das den Zuschlag erhält, während der gesamten vertraglichen Laufzeit (z.B. 8 Jahre) einzuhalten. Anderenfalls entsteht ein Kündigungsgrund, sodass die Leistungen neu auszuschreiben sind. So wie das Land Niederösterreich auf der Bahn bereits seit 1996 - also langfristig - Verkehrsdienstleistung bei den ÖBB Personenverkehrs AG bestellt, wird dies auch beim Busverkehr sein. Die Landesmittel werden also umgeschichtet und nicht eingespart.
2. Wird es eine langfristige Bestandsgarantie für die Stadtbahn in Waidhofen geben?
Zu Frage 2:
Sollte das Land Niederösterreich Eigentümer des Streckenabschnittes in Waidhofen/Ybbs werden, was angestrebt ist, ist der Bestand der Infrastruktur gesichert. Für die Verkehrsdienstleistungen auf der Bahn gilt analog das in Frage 1 betreffend Busbetrieb gesagte.
3.) Wird meine normale ÖBB Vorteilscard im Bus gelten?
Zu Frage 3:
Da der Busverkehr im Rahmen der NÖ verkehrsverbünde geführt wird gelten für die Vorteilscard der ÖBB folgende allgemeine Festlegungen:
ÖBB Vorteilscard Familie, Behinderten, Senioren und Spezial werden im VVNB (Vergünstigung 45%) und im VOR (Vergünstigung nach Haustarif 50%) anerkannt.
ÖBB Vorteilscard <26 wird nur für Monatskarten anerkannt (VVNB 45%) und VOR (30%)
ÖBB Vorteilscard Family Classic (hier kann jeweils nur ein einzelnes Familienmitglied vergünstigt Reisen) VVNB 45%
ÖBB Vorteilscard Classic wird nicht anerkannt.
4.) Wird man in den Bussen Fahrräder mitnehmen können?
Zu Frage 4:
Die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme wird in den Ausschreibungsunterlagen (siehe Punkt 1) ausdrücklich gefordert. Wie im touristischen Bereich, insbesonders in Westösterreich, üblich, kann dies mit Fahrradanhängern realisiert werden.
5.) Wer wird künftig den Erhalt des Radweges mit seinen aufwändigen Brückenbauwerken und einer stellenweise steinschlaggefährdeten Trassenführung finanzieren?
Zu Frage 5:
Diese Frage wird erst endgültig zu klären sein, wenn der zukünftge Eigentümer des Trassenbandes der Ybbstalbahn feststeht.
6.) Was ist aus den Ankündigungen geworden, den Abschnitt Göstling - Lunz am See für eine Verlängerung der Museumsbahn zu erhalten und wie stellen sie sich ein verbessertes Angebot der Museumsbahn zwischen Lunz am See und Kienberg/Gaming vor?
Zu Frage 6:
Dazu gibt es entsprechende positive Äußerungen des Betreibers der Bergstrecke der Ybbstalbahn.
7.) Warum ist auf der Homepage der NÖVOG nichts über das neue Mobilitätskonzept im Ybbstal zu lesen?
Zu Frage 7:
Die NÖVOG ist für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes und die Ausschreibung der Busverkehrsleistungen im Ybbstal nicht zuständig.
8.) Wird es künftig Werbung für das neue Mobilitätskonzept geben oder wie wollen sie es schaffen, dass die Ybbstaler die Busse, den Radweg und das Anrufsammeltaxi auch annehmen.
Zu Frage 8:
Was den öffentlichen Verkehr betrifft, wird der zuständige Verkehrsverbund - so wie in anderen Fällen auch - entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Bewerbung des Radweges sollte im eigenen Interesse von den Standortgemeinden und dem regional zuständigen Tourismusverban erfolgen. Auch die NÖ Werbung kann zur Bewerbung touriszischer Einrichtungen beitragen.
Weitere Fragen zu niederösterreichischen Nebenbahnen:
1.) Stimmen die Gerüchte, dass die Bahnstrecke zwischen Retz und Drosendorf und somit auch der Reblausexpress mit Fahrplanwechsel eingestellt wird?
Zu Frage 1:
Die ÖBB will aufgrund des schlechten infrastrukturellen Zustandes mit Fahrplanwechsel keinen Verkehr mehr führen.
2.) Haben sie derzeit wenigstens eine ungefähre Ahnung wie das Mobilitätskonzept für das Pielachtal und das Mariazellerland aussehen wird und vor allem wie viel Bahn wird dabei sein?
Zu Frage 2:
Das Land NÖ geht davon aus, dass die Mariazellerbahn erhalten bleibt. Für den Betrieb, der ausschlaggebend für ein Mobilitätskonzept ist, sind unterschiedliche Varianten denkbar. Entscheidungen wird es jedoch erst geben, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.
3.) Warum ist die Umspurung der Mariazellerbahn-Talstrecke kein Thema mehr?
Zu Frage 3:
Nach eingehender Untersuchung und Bewertung dieser Frage ist festzustellen, dass keine ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht. Nur eine Umspurung der Talstrecke würde je nach Variante mindestens € 100 Mio. kosten.
4.) Wird sich das Land Steiermark am Mobilitätskonzept für das Mariazellerland beteiligen?
Zu Frage 4:
Ist Verhandlungsthema mit der Steiermark.
5.) Werden sie sich gegen den Plan der ÖBB sämtliche niederösterreichische Nebenbahnen einstellen zu wollen zu wehren wissen?
Zu Frage 5:
Grundsätzlich vertritt das Land Niederösterreich die Meinung, dass regionalwirtschaftlich tragfähige Regionalbahnen soweit wie möglich erhalten werden sollten. Im Landesgebiet von Niederösterreich liegen etwa 40% aller Regionalbahnen Österreichs, deren Erhalt - genau wie bei der Ybbstalbahn, durch die langjährige Vernachlässigung durch den Eigentümers ÖBB zugunsten der Hauptbahnen nicht gesichert ist. Die nun immer wieder geäußerte Forderung, das Land Niederösterreich solle im Sinne der jeweils betroffenen Region die Bahninfrastruktur finanziell erhalten und betreiben, ist, umgelegt auf die Gesamtproblematik, für das Land Niederösterreich schlichtweg nicht leistbar. Es ist hier also eine sehr differenzierte und regional abgestimmte Vorgangsweise einzuschlagen.
Fragen zum Mobilitätskonzept im Ybbstal:
1.) Wird der Erwerber der Buskonzession eine langfristige Betriebsgarantie abgeben müssen?
Zu Frage 1:
Grundsätzlich sind Busverkehrsdienstleistungen entsprechend dem Bundesvergabegetz auszuschreiben. Die in den Ausschreibungsunterlagen definierten Leistungen und Rahmenbedingungen der Leistungserbringung sind von demjenigen Unternehmen, das den Zuschlag erhält, während der gesamten vertraglichen Laufzeit (z.B. 8 Jahre) einzuhalten. Anderenfalls entsteht ein Kündigungsgrund, sodass die Leistungen neu auszuschreiben sind. So wie das Land Niederösterreich auf der Bahn bereits seit 1996 - also langfristig - Verkehrsdienstleistung bei den ÖBB Personenverkehrs AG bestellt, wird dies auch beim Busverkehr sein. Die Landesmittel werden also umgeschichtet und nicht eingespart.
2. Wird es eine langfristige Bestandsgarantie für die Stadtbahn in Waidhofen geben?
Zu Frage 2:
Sollte das Land Niederösterreich Eigentümer des Streckenabschnittes in Waidhofen/Ybbs werden, was angestrebt ist, ist der Bestand der Infrastruktur gesichert. Für die Verkehrsdienstleistungen auf der Bahn gilt analog das in Frage 1 betreffend Busbetrieb gesagte.
3.) Wird meine normale ÖBB Vorteilscard im Bus gelten?
Zu Frage 3:
Da der Busverkehr im Rahmen der NÖ verkehrsverbünde geführt wird gelten für die Vorteilscard der ÖBB folgende allgemeine Festlegungen:
ÖBB Vorteilscard Familie, Behinderten, Senioren und Spezial werden im VVNB (Vergünstigung 45%) und im VOR (Vergünstigung nach Haustarif 50%) anerkannt.
ÖBB Vorteilscard <26 wird nur für Monatskarten anerkannt (VVNB 45%) und VOR (30%)
ÖBB Vorteilscard Family Classic (hier kann jeweils nur ein einzelnes Familienmitglied vergünstigt Reisen) VVNB 45%
ÖBB Vorteilscard Classic wird nicht anerkannt.
4.) Wird man in den Bussen Fahrräder mitnehmen können?
Zu Frage 4:
Die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme wird in den Ausschreibungsunterlagen (siehe Punkt 1) ausdrücklich gefordert. Wie im touristischen Bereich, insbesonders in Westösterreich, üblich, kann dies mit Fahrradanhängern realisiert werden.
5.) Wer wird künftig den Erhalt des Radweges mit seinen aufwändigen Brückenbauwerken und einer stellenweise steinschlaggefährdeten Trassenführung finanzieren?
Zu Frage 5:
Diese Frage wird erst endgültig zu klären sein, wenn der zukünftge Eigentümer des Trassenbandes der Ybbstalbahn feststeht.
6.) Was ist aus den Ankündigungen geworden, den Abschnitt Göstling - Lunz am See für eine Verlängerung der Museumsbahn zu erhalten und wie stellen sie sich ein verbessertes Angebot der Museumsbahn zwischen Lunz am See und Kienberg/Gaming vor?
Zu Frage 6:
Dazu gibt es entsprechende positive Äußerungen des Betreibers der Bergstrecke der Ybbstalbahn.
7.) Warum ist auf der Homepage der NÖVOG nichts über das neue Mobilitätskonzept im Ybbstal zu lesen?
Zu Frage 7:
Die NÖVOG ist für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes und die Ausschreibung der Busverkehrsleistungen im Ybbstal nicht zuständig.
8.) Wird es künftig Werbung für das neue Mobilitätskonzept geben oder wie wollen sie es schaffen, dass die Ybbstaler die Busse, den Radweg und das Anrufsammeltaxi auch annehmen.
Zu Frage 8:
Was den öffentlichen Verkehr betrifft, wird der zuständige Verkehrsverbund - so wie in anderen Fällen auch - entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Bewerbung des Radweges sollte im eigenen Interesse von den Standortgemeinden und dem regional zuständigen Tourismusverban erfolgen. Auch die NÖ Werbung kann zur Bewerbung touriszischer Einrichtungen beitragen.
Weitere Fragen zu niederösterreichischen Nebenbahnen:
1.) Stimmen die Gerüchte, dass die Bahnstrecke zwischen Retz und Drosendorf und somit auch der Reblausexpress mit Fahrplanwechsel eingestellt wird?
Zu Frage 1:
Die ÖBB will aufgrund des schlechten infrastrukturellen Zustandes mit Fahrplanwechsel keinen Verkehr mehr führen.
2.) Haben sie derzeit wenigstens eine ungefähre Ahnung wie das Mobilitätskonzept für das Pielachtal und das Mariazellerland aussehen wird und vor allem wie viel Bahn wird dabei sein?
Zu Frage 2:
Das Land NÖ geht davon aus, dass die Mariazellerbahn erhalten bleibt. Für den Betrieb, der ausschlaggebend für ein Mobilitätskonzept ist, sind unterschiedliche Varianten denkbar. Entscheidungen wird es jedoch erst geben, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.
3.) Warum ist die Umspurung der Mariazellerbahn-Talstrecke kein Thema mehr?
Zu Frage 3:
Nach eingehender Untersuchung und Bewertung dieser Frage ist festzustellen, dass keine ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht. Nur eine Umspurung der Talstrecke würde je nach Variante mindestens € 100 Mio. kosten.
4.) Wird sich das Land Steiermark am Mobilitätskonzept für das Mariazellerland beteiligen?
Zu Frage 4:
Ist Verhandlungsthema mit der Steiermark.
5.) Werden sie sich gegen den Plan der ÖBB sämtliche niederösterreichische Nebenbahnen einstellen zu wollen zu wehren wissen?
Zu Frage 5:
Grundsätzlich vertritt das Land Niederösterreich die Meinung, dass regionalwirtschaftlich tragfähige Regionalbahnen soweit wie möglich erhalten werden sollten. Im Landesgebiet von Niederösterreich liegen etwa 40% aller Regionalbahnen Österreichs, deren Erhalt - genau wie bei der Ybbstalbahn, durch die langjährige Vernachlässigung durch den Eigentümers ÖBB zugunsten der Hauptbahnen nicht gesichert ist. Die nun immer wieder geäußerte Forderung, das Land Niederösterreich solle im Sinne der jeweils betroffenen Region die Bahninfrastruktur finanziell erhalten und betreiben, ist, umgelegt auf die Gesamtproblematik, für das Land Niederösterreich schlichtweg nicht leistbar. Es ist hier also eine sehr differenzierte und regional abgestimmte Vorgangsweise einzuschlagen.